Steuerbescheid, der nach dem Willen des Finanzamts den Steuerpflichtigen davon unterrichtet, dass eine Steuer aufgrund des geprüften Sachverhaltes dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungszeitraum nicht gefordert wird. Die Beschränkung des § 172 AO für die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden finden auch hier Anwendung.
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