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Funktionstrennung

organisatorische Massnahme Kontrollorganisation) zur Vermeidung, Aufdeckung und Beseitigung von Fehlern ( Kontrollwirkung,  Kontrollziele). Im Rahmen der Aufbauorganisation wird eine Aufgabe in die Funktionen Planen, Bearbeiten, Kontrollieren und Korrigieren zerlegt. Bei einer Funktionstrennung werden die Funktionen einer Aufgabe verschiedenen Mitarbeitern zugewiesen. Voraussetzungen sind ein genügend grosser Arbeitsumfang und eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern. Besondere Kontrollwirkungen hat die Trennung der Funktionen ,Bearbeitung\' und ,Kontrolle\' (Fremdkontrolle). Sie wirkt zum einen präventiv, da der Bearbeiter geneigt ist, bewusste Fehler zu unterlassen. Zum anderen hat sie eine Korrekturwirkung, wenn durch den Vergleich unbewusste (und bewusste) Fehler aufgedeckt und korrigiert werden (vgl. Abb.). Der kontrollierende Mitarbeiter gibt gemäss der Abb. das als fehlerhaft angesehene Bearbeitungsergebnis zur Korrektur an den Bearbeiter zurück. Die Trennung von Bearbeitung und Kontrolle geht hier mit einer Zusammenfassung der Funktionen Bearbeitung und Korrektur einher. Die Korrektur durch den ursprünglichen Bearbeiter erweist sich in der Praxis oftmals als vorteilhaft, da systematische, beim Bearbeiter liegende Fehlerursachen durch diesen selbst abgestellt werden können und dann - über die Korrekturwirkung hinaus - eine Lernwirkung vorliegt. Ausserdem findet eine Gegenkontrolle des Kontrolleurs durch den Bearbeiter in dessen Eigenschaft als Korrekteur statt. Als nachteilig kann sich erweisen, dass schwierige Aufgaben, die der Bearbeiter nicht richtig ausgeführt hat, auch beim Korrekturversuch nicht gelöst werden. Dies lässt sich zwar durch die weitergehende Funktionstrennung von Bearbeitung, Kontrolle und Korrektur (durch einen Dritten) oder durch die Korrektur durch den Kontrolleur vermeiden, doch sind dann die bei einer Korrektur durch den Bearbeiter genannten Vorteile nicht zu realisieren.     Funktionstrennung Literatur: Baetge, ]., Überwachung, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2, 2. Aufl., München 1990, S. 165 ff.

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