Sondervermögen in Form einer Immobilie, die durch Ausgabe von Anteilscheinen oder Kapitalanteilen und entsprechendem Fremdkapital finanziert worden ist. Die Absicht der Anleger ist meistens die Erlangung von Steuervorteilen durch negative Einkünfte. Die Anteile sind schwer veräußerbar. Die Fonds unterliegen nicht den Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften.
Sondervermögen aus Immobilien, das durch die Ausgabe von Anteilscheinen und die Aufnahme von Fremdkapitalfinanziert wird. In der Regel bestehen die geschlossenen Immobilienfonds aus einem, gelegentlich auch aus mehreren Grundstücken. Das Zertifikatskapital richtet sich nach der Höhe des für den Erwerb bzw. die Bebauung des Fondsobjektes benötigten Eigenkapitals. Wenn alle Zertifikate gezeichnet sind, wird der Fonds geschlossen. Wichtigste Unterschiede zu offenen Immobilienfonds:
- Die Zeichner von Zertifikaten geschlossener Immobilienfonds erwerben wirtschaftliches Miteigentum an bestimmten Liegenschaften und gelten steuerrechtlich als Grundstückseigentümer. Sie können daher die Abschreibungsmöglichkeiten des Einkommensteuergesetzes in Anspruch nehmen.
- Geschlossene Immobilienfonds unterliegen nicht dem ge-setz über Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften).
- Ihre Zertifikate werden zumeist nur in größerer Stückelung, meist mit Nennwerten ab 1000 , ausgegeben.
- Für die Fondsverwaltung besteht keine Verpflichtung zur Rücknahme von Anteilscheinen.
Immobilienfonds
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