vom Interimsausschuss im Jahre 1975 beschlossene und in den geänderten Statuten (Art. V, Abs. 12; Anhang B, Abs. 7) des Internationalen Währungsfonds verankerte Versteigerungen eines Sechstels der Goldbestände (25 Mio. Unzen) des Fonds. Seit 2. 6. 1976 wurden zunächst alle sechs Wochen 78000 Unzen versteigert. Ab 2.3. 1977 fanden die Auktionen im Abstand von vier Wochen statt, wobei jeweils 525000 Unzen angeboten wurden. Der Gewinn aus den Goldversteigerungen floss über den eigens dafür eingerichteten Trust Fund in Form von Krediten zu aussergewöhnlich günstigen Bedingungen den ärmsten Entwicklungsländern zu.
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