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Trust Fund

1. (Treuhandfonds) durch Beschluss des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Frühjahr 1976 geschaffene, rechtlich unselbständige, vom IWF verwaltete Vermögensmasse. Aus dem Trust Fund, dem rund 72% der Gewinne aus den Goldauktionen des IWF zuflossen, wurden ab 1977 den ärmsten Entwicklungsländern (mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 300 SZR), deren Zahlungsbilanzen defizitär sind, praktisch zinslose längerfristige Darlehen gewährt (etwa 3 Mrd. SZR). Im Anschluss daran wurde der Trust Fund 1981 aufgelöst. 2. Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. Die gegen Gewährung von Anteilscheinen eingelegten Geldbeträge bzw. die dafür von der Gesellschaft erworbenen Wertpapiere sind einem (oder mehreren) Sondervermögen zuzuführen, mit dessen Verwahrung ein anderes Kreditinstitut (Depotbank) beauftragt werden muss. Nach der "trust fund theory" dominiert im Gegensatz zur "entity theory" die Auffassung, die Maximierung des Eigentümervermögens als Oberziel der Gesellschaft zu betrachten.

(Treuhandfonds) durch Beschluss des Internationalen Währungsfonds im Frühjahr 1976 geschaffene, rechtlich unselbständige und vom IWF verwaltete Vermögensmasse zur Nutzung des Goldverkaufsprogramms des IWF zugunsten der Entwicklungsländer. Die aus den Auktionen (1976-1980) gewonnenen Mehrerlöse betrugen 3,3 Mrd. Dollar. Zusammen mit Anlageerträgen und Spenden von Entwicklungsländern, die auf ihren Anteil aus den Goldverkäufen verzichteten, ermöglichten sie ab 1977 eine Kreditvergabe in Höhe von rund 3 Mrd. SZR an ärmere Entwicklungsländer zu außergewöhnlich günstigen Bedingungen. Im Anschluss daran wurde der Treuhandfonds 1981 aufgelöst. Literatur: Gupta, D. (1978)

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