Indexklausel, die vertraglich definierte Nominalgrößen an die Entwicklung des Goldpreises koppelt. Besondere Bedeutung hat die Goldklausel für die Goldanleihe.
Wertsicherungsklausel im internationalen Geschäft, in der vereinbart wird, daß der Betrag einer Geldschuld durch den Geldgegenwert einer festgelegten Menge Feingoldes bestimmt werden soll. Die entsprechenden Verträge werden in der Regel zweiseitig über Ausgleichsvereinbarungen abgesichert, so daß eine einseitige Begünstigung eines Partners durch Auf- bzw. Abwertung der Währung gegenüber dem Gold ausgeschlossen wird. Exportgeschäfte mit einseitigen Goldklauseln werden als nicht deckungsfähig angesehen und spielen daher im internationalen Geschäft eine untergeordnete Rolle.
Form einer Sachwert- bzw. Wertsicherungsklausel (Indexklausel), bei der vertraglich vereinbart wird, dass der Wert einer Geldschuld durch den Gegenwert einer bestimmten Menge Feingoldes bestimmt werden soll. Goldklauseln können einseitiger Art - nur Aufwertung oder Abwertung berücksichtigend - oder zweiseitiger Art sein, also beides erfassend.
Wertsicherungsklausel in internationalen Handelsverträgen, nach der eine Geldschuld (einschl. der Zinsen) in Gold bzw. Goldwert zurückzuzahlen ist. S. a. Goldwertklausel.
Vorhergehender Fachbegriff: Goldkernwährung | Nächster Fachbegriff: Goldkonvertibilität
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|