vertragliche Zusicherung, nach der definierte Nominalgrößen an die Entwicklung eines bestimmten Index gekoppelt werden, um so einen nachträglichen Schutz vor negativen Folgen einer Inflation zu erhalten. Derartige Wertsicherungsklauseln sind z. B. Zinsindexklauseln ( Zinsgleitklausel, Goldklausel).
Wertsicherungsklausel in Verträgen. Sie definiert bei Erhöhung bestimmter Preisindizes (zum Beispiel gewogene Durchschnittspreise für Lebenshaltung, Baukosten, Effektivlöhne, Importpreise usw.) die Leistung eines Zuschlages zur Geldschuld (Indexierung).
Wertsicherungsklausel.
Indexierung, Preisanpassungsklausel, Lohnindexierung, Zinsindexierung
Bes. Form der Wertsicherungsklausel, die in Außenhandelsverträgen verwendet werden kann, um vertraglich vereinbarte Nominalwerte (wie Preise, Zinsen u. a.) an die Erhöhung bestimmter Preisindices (z. B. Preisindex für die Lebenshaltung, für Rohstoffe, für importierte Güter oder für exportierte Güter) anzupassen. Nach der I. ist dann zum Zeitpunkt der Zahlung der Geldschuld ein entsprechender Zuschlag auf den Ursprungsbetrag zu leisten.
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