(Indexklausel) Indexierung nominaler Kontrakte. Festpreise unterliegen insb. in Zeiten hoher Inflation sowie bei Geschäftsabschlüssen, deren Erfüllung sich wie z. B. im Grossanlagenbau über Jahre hinzieht, einem erheblichen Risiko bezüglich des Wert- und Mengengerüstes der mit einem Auftrag verbundenen Kosten. Speziell im Exportgeschäft kommen noch Wechselkursschwankungen hinzu. Zur Absicherung solcher Risiken können zwischen den Vertragspartnern Preisanpassungsklauseln vereinbart werden. Diese unterliegen in der Bundesrepublik allerdings rechtlichen Beschränkungen (Währungsgesetz, AGB-Gesetz). Man unterscheidet: · Kostenelementsklauseln (Bindung bestimmter Preisbestandteile und Preisindizes für bestimmte Kosten des Produktes, vor allem Löhne und Materialien), · Preisgleitklauseln (Bindung des Gesamtpreises an bestimmte Preisindizes) und · Preisvorbehaltsklauseln (Rücktrittsvorbehalt des Käufers und/oder Verkäufers im Fall wesentlicher Preissteigerungen).
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