In der Konzernrechnungslegung sind Außen und Innenumsatzerlöse zu unterscheiden. Innenumsatzerlöse sind Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen. Sie werden zum Zweck der Konsolidierung buchungsmäßig von den Umsatzerlösen aus Lieferungen und Leistungen mit nicht in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen (Außenumsatzerlöse) getrennt. Innenumsatzerlöse sind zu eliminieren ( zwischengewinnehminierung), wenn die Vermögensgegenstände ohne oder Innovation nach Bearbeitung zur Weiterveräußerung bestimmt sind oder außerhalb des üblichen Lieferungs und Leistungsverkehrs erworben wurden.
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