Bei jedem Kreditinstitut müssen die Betriebsabläufe durch eine funktionsfähige Innenrevision überprüft werden. Entsprechende »Anforderungen für die Ausgestaltung der Innenrevision« hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) (Banken aufsicht) am 28. Mai 1976 den Spitzenverbänden der Kreditinstitute bekannt gegeben. Es muß nicht unbedingt eine eigene Revisionsabteilung vorhanden sein. Die Aufgaben der Innenrevision können speziell bei kleineren Instituten von einem Geschäftsleiter erfüllt oder auch ganz oder teilweise auf außenstehende Prüfer und Gemeinschaftseinrichtungen übertragen werden. Schriftliche Revisionsberichte sind regelmäßig und zeitnah, bei drohenden Gefahren unverzüglich zu erstellen und der Geschäftsleitung vorzulegen. Die Revisionsberichte und Arbeitspapiere der Innenrevision sind dem Prüfer der externen Revision (Prüfung der Kreditinstitute) zur Verfügung zu stellen. Der Abschlußprüfer hat im Prüfungsbericht darzulegen, ob die Ausgestaltung der Innenrevision den Anforderungen des BAK genügt. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Devisengeschäfte hat das BAK am 24. Februar 1975 besondere »Mindestanforderungen für bankinterne Kontrollmaßnahmen bei Devisengeschäften Kassa und Termin« aufgestellt.
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