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Interministerieller Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA)

Seit 1983 als Koordinationsgremium für das Verfahren und für Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von Bundesdeckungen tätig. Er koordiniert das Abstimmungsverfahren über Anträge auf Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft, dem Bundesminister der Finanzen, dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Bei seiner Arbeit legt er die Richtlinien für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen zugrunde.

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