Konkurrenzkampf zwischen Anbietern derselben Marke. Vertragshändler eines Markenartiklers stehen nicht nur mit Händlern anderer Marken im Wettbewerb (Interbrand-Wettbewerb), sondern sie treten auch gegenseitig in Konkurrenz. Für den Hersteller bleibt der damit zusammenhängende Mitteleinsatz ohne produktiven Nutzen. Wird der Intrabrand Wettbewerb zum Preiskampf, führt dies zum generellen Preisverfall der Marke. Markenartikler legen die Einzugsgebiete ihrer Vertragshändler verbindlich fest. Doch die Verflechtung der Wirtschaftsräume hat dazu geführt, dass sich die Einzugsgebiete überschneiden. Die Autoindustrie versucht das Problem zu lösen, indem sie den Vertragshändlern eines Wirtschafts- oder Ballungsraumes zu Fusionen Anreiz gibt. Alternativ dazu werden Händlerverträge nur noch mit leistungsfähigen, zukunftsorientierten Fachhändlern weitergeführt. Durch die Offnung Europas erfolgt der Intrabrand-Wettbewerb jetzt grenzüberschreitend, zumal zwischen den Ländern der Gemeinschaft noch ein erhebliches Preisgefälle herrscht. Hier sind den vertraglichen Regelungen des Herstellers mit seinen Vertragshändlern durch das europäische Wettbewerbsrecht bestimmte Grenzen gesetzt.
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