Werden im Rahmen einer Investitionsrechnung nur die für den Projektträger (Entscheidungsträger) relevanten Projektwirkungen erfasst, so handelt es sich um eine einzelwirtschaftliche, trägerbezogene oder "betriebswirtschaftliche" Investitionsrechnung. Dies ist der Prototyp der Investitionsrechnung für private Investitionen. Zur Beurteilung öffentlicher Investitionen sind einzelwirtschaftliche Investitionsrechnungen zwar notwendig, aber häufig nicht hinreichend. Öffentliche Investitionen sind nämlich oftmals dadurch gekennzeichnet, dass für die Investitionsentscheidung nicht nur trägerbezogene, sondern auch trägerexterne Projektwirkungen von Bedeutung sind. In einem solchen Fall ist eine einzelwirtschaftliche Investitionsrechnung um eine gesamtwirtschaftliche oder "volkswirtschaftliche" Investitionsrechnung zu ergänzen oder durch sie zu ersetzen. Sowohl die einzel- als auch die gesamtwirtschaftliche Investitionsrechnung kann eine monetäre oder eine nichtmonetäre Rechnung sein. Einzelwirtschaftliche monetäre Investitionsrechnungen dienen der Erfassung der finanziellen Projektwirkungen; mit Hilfe einer nichtmonetären Investitionsrechnung können hingegen die nichtfinanziellen Projektwirkungen in das Kalkül einbezogen werden. Es ist deshalb durchaus denkbar, dass für eine Investition mit finanziellen und nichtfinanziellen (trägerbezogenen) Wirkungen neben einer monetären auch eine nichtmonetäre Investitionsrechnung durchgeführt wird. Bei einer gesamtwirtschaftlichen Investitionsrechnung sind demgegenüber die monetäre und die nichtmonetäre Rechnung als Alternativen anzusehen. Bei einer monetären gesamtwirtschaftlichen Investitionsrechnung werden sämtliche Projektwirkungen in Geldgrössen ausgedrückt, während bei einer nichtmonetären für die (im Hinblick auf ein Zielsystem) relevanten Projektwirkungen (Nutzen) eine nichtmonetäre Messung erfolgt. Die Abb. gibt einen Überblick über die verschiedenen hier kurz charakterisierten Arten von Investitionsrechnungen und die diesen zuzuordnenden Investitionsrechenverfahren. Charakteristisch für viele öffentliche Investitionen ist die Durchführung einer gesamtwirtschaftlichen Investitionsrechnung (ggf. neben einer einzelwirtschaftlichen).
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