auch Partiekalkulation. Nach Sortierung der Rohstoffe, bei der meist nur ein gewisser Prozentsatz der ursprünglich erhaltenen und bezahlten Menge für die Produktion weiter verwendbar ist, muß die Restmenge bei der Kalkulation auch mit den Kosten der Schwundmenge belastet werden. Werden z.B. 1 000 kg Rohstoff ä 10, € gekauft, wobei sich eine Schwundmenge von 60 % ergibt, so rechnet man für die restlichen 400 kg mit einem Einstandspreis von 25, € pro kg Rohstoff weiter. Von diesem Punkt an wird eine Divisions-, a Zuschlags- oder Aquivalenzziffernkalkulation (’ Aquivalenzziffernrechnung) vorgenommen.
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