Versuch der Industriefinanzierungspolitik, die Erstarrung des Kapitalmarktes nach dem 2. Weltkrieg - bedingt durch die Zerstörung des Vertrauens in Wertpapieranlagen und die Dezimierung des Vermögens - zu lösen. Mit dem "Ersten Gesetz zur Förderung des Kapitalmarktes" vom 15.12. 1952 (gültig bis 1954) wurden im Einkommensteuergesetz Vergünstigungen für den Erwerb von Wertpapieren sowie Befreiungen und Ermässigungen von Steuern auf Erträge von festverzinslichen Wertpapieren eingeräumt; Aktien wurden in die Förderung nicht einbezogen. Vorteile hatten in erster Linie der Bund und die Länder, die mit Grossemissionen zu günstigen Bedingungen an den Markt herantraten. Der Finanzierungseffekt für die Industrie war demgegenüber geringer. Zum Teil wurden auch nur Kapitalumschichtungen eingeleitet, ohne dass es zu wirklicher Kapitalneubildung kam.
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