Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung auf allen Gebieten und zu allen Zeiten gemäss den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen und zur Wahrnehmung der Rechte der Kassenärzte, vor allem auf Vergütung, gegenüber den Krankenkassen. In der Bundesrepublik bestehen neben der Bundesvereinigung mit Sitz in Köln 23 Vereinigungen der Länder. In ihnen sind alle Ärzte Pflichtmitglieder, die zur Behandlung sozialversicherter Patienten zugelassen oder an ihr beteiligt sind.
Vorhergehender Fachbegriff: Kassenabfluss, -zufluss | Nächster Fachbegriff: Kassenbuch
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|