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KGaA

Abkürzung für
>>> Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Kommanditgesellschaft

Abkürzung für Kommanditgesellschaft auf Aktien. Rechtsform der Bank-Kommanditaktiengesellschaft.

siehe  Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Abk. f. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Gem. § 278 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (die Kommanditaktionäre).

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