Lieferung von Waren in ein Konsignationslager, um sie von dort durch einen Verkaufsbeauftragten (Konsignatar) verkaufen zu lassen. Im Außenhandel ist der Konsignatar in der Regel ein ausländischer Importeur oder ein Agent des inländischen Exporteurs. Der Konsignatar verkauft die Waren (in Kommission) auf Rechnung des Exporteurs (Konsignant).
Form des Kommissionsgeschäftes, bei dem der Kommissionär die zu verkaufende Ware zwar auf Lager („ Konsignationslager“) nimmt, die Kosten dafür aber vom Kommittenten übernommen werden. Der Konsignatär verkauft die Waren ebenso wie der Kommissionär im Namen und für Rechnung des Konsignatanden.
Die Lieferung der Ware erfolgt - auf Kommission - in ein Konsignationslager in einem ausgewählten (ausländischen) Vertriebsstandort. Dort wird die Ware dann von einem Beauftragten (dem Konsignatar) ab Lager verkauft; der Auftraggeber wird als Konsignant bezeichnet.
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