dehnt die Länge der Einkommensperiode, die der Besteuerung zugrunde gelegt wird, auf die steuerlich relevante Lebenszeit (Lebenszeit über dem Volljährigkeitsalter) aus, um so Progressionseffekte zu beseitigen. Diese ergeben sich infolge von Einkommensschwankungen bei einer auf dem Jährlichkeitsprinzip basierenden progressiven Einkommensteuer. Darin wird ein Verstoss gegen das Prinzip der steuerlichen Gerechtigkeit gesehen, wonach Personen, die die gleiche steuerliche Leistungsfähigkeit aufweisen, auch gleich besteuert werden sollen. So ist aus Gründen der horizontalen Gerechtigkeit nicht zu rechtfertigen, dass z.B. ein Steuerpflichtiger, der sein Lebenseinkommen in 20 Erwerbsjahren erzielt, bei einem progressiven Tarif wesentlich mehr Steuern zu zahlen hat als ein Steuerpflichtiger, der das gleiche Lebenseinkommen in 45 Jahren erwirbt. Durch die Ausdehnung der Besteuerungsperiode auf die steuerlich relevante Lebenszeit wird dieses Problem beseitigt. Das Lebenseinkommen wird dann mit dem Einkommensteuersatz besteuert, der dem Durchschnittseinkommen des Besteuerungszeitraums entspricht. Hiervon zu trennen ist der Steuerzahlungszeitraum. Um das fiskalische Ziel regelmässig fliessender staatlicher Einnahmen zu gewährleisten und das Risiko zu vermindern, dass der Steuerpflichtige die Mittel für die zu entrichtenden Steuerzahlungen schon verausgabt hat, sehen die in der Literatur diskutierten Vorschläge der Durchschnittsbesteuerung i. d.R. die jährliche Begleichung der Steuerschuld vor (so z.B. bei der fortschreitenden Durchschnittsbesteuerung, wobei sich hier der Besteuerungszeitraum von Jahr zu Jahr verlängert und immer exakt der jeweiligen steuerlich relevanten Lebenszeit entspricht). Die Steuerschuld des Jahres n errechnet sich dann aus der jährlich zu zahlenden durchschnittlichen Einkommensteuer multipliziert mit der Anzahl der Jahre des Besteuerungszeitraums abzüglich der für n — 1 Jahre bereits gezahlten Steuer. Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Steuerschuld ergeben sich, wenn die Steuerpflicht nicht kontinuierlich im Inland bestanden hat oder Änderungen im Steuerrecht vorgenommen werden. Weiter ist bei der Ermittlung der kumulierten Bemessungsgrundlage und der anzurechnenden, bereits gezahlten Steuern das Problem der richtigen Diskontierungsrate zu klären. Nachteilig ist auch die damit verbundene Komplizierung des Steuerrechts. Literatur: Hackmann, Die Besteuerung des Lebenseinkommens, Tübingen 1979.
Vorhergehender Fachbegriff: Lebenseinkommen | Nächster Fachbegriff: Lebenserwartung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|