(vollständig: Lebensmittel- und BedarfsgegenständeG, LmBG). Es dient dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigungen und Täuschungen beim Konsum von Lebensmitteln, Tabak, Kosmetika, Brot, Bier, Reinigungs- und Pflegemitteln, Insektenvertilgungsmitteln, Spielwaren usw. Aufgrund dieses Gesetzes wird auch die Lebensmittelüberwachung tätig und ein Lebensmittelbuch (Sammlung von Leitsätzen über Produktion, Zusammensetzung usw. der erwähnten Gegenstände) geführt. Verstöße gegen das LmBG sind strafbar bzw. als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.
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