beeinträchtigen oder verhindern die vertragsgemässe Abwicklung eines Schuldverhältnisses. Folgende Fallgruppen sind beim Kauf zu unterscheiden: (1) Unfähigkeit des Lieferanten, die vereinbarte Menge überhaupt (Unmöglichkeit) oder rechtzeitig (Verzug) oder vollständig zu liefern (sog. Lieferverzug); (2) Annahmeverzug des Abnehmers; (3) Schlechterfüllung (Qualitätsmängel); Ware); (5) Schadensverursachung durch sonstige Pflichtverletzungen einer Vertragspartei (positive Forderungsverletzung).
Siehe: Vertragspflichtverletzung
Vorhergehender Fachbegriff: Leistungsstörung | Nächster Fachbegriff: Leistungsstörungen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|