Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Positive Forderungsverletzung

Das BGB enthält generelle Regelungen für Leistungsstörungen nur für die Formen der Unmöglichkeit und des » Verzuges. Diese Rechtsinstitute kommen nur zum Tragen, wenn der Schuldner seiner Hauptleistungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Aus Schuldverhältnissen erwachsen jedoch auch eine Fülle von Nebenpflichten, wie Aufklärungspflicht, Sorgfaltspflicht, Treuepflicht. Durch einen Verstoß gegen solche Pflichten kann dem Leistungsgläubiger ebenfalls ein Schaden entstehen (Beispiel: Der LKW des Verkäufers rammt bei der Lieferung eine Hauswand des Käufers). Diesen Schaden kann der Käufer dann aus positiver Forderungsverletzung oder bei der Verletzung vertraglicher Pflichten positiver Vertragsverletzung ersetzt verlangen. Es handelt sich bei der p. F. um eine in Analogie zu den Vorschriften über Verzug und Unmöglichkeit entwickelte, ungeschriebene, in zwischen aber gewohnheitsrechtliche Anspruchsgrundlage. Aus der Analogie zu Verzug und Unmöglichkeit folgt, daß der Geschädigte diesen Anspruch nur dann hat, wenn der Schädiger die Vertragspflichtverletzung zu vertreten hat (Verschulden). Aus p. F. kann auch ein Rücktrittsrecht folgen.

Vorhergehender Fachbegriff: Positive Bestätigung | Nächster Fachbegriff: Positive Motivation



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Betriebsformen des Handels | Leistungsvermögen | Absetzung für aussergewöhnliche Abnutzung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon