umfasst vor allem Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge. Sie unterscheidet sich damit von der Hoheitsverwaltung als eingreifender Verwaltung. Aufgaben der Leistungsverwaltung werden überwiegend von den Gemeinden übernommen und umfassen z.B. Strassenbau, Feuerwehr, Einrichtungen der Kultur-, Gesundheits-, Jugendpflege sowie Sozialwesen, Wirtschaftsförderung, Wohnungsbau, Freizeiteinrichtungen und Sport.
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