im Arbeitsvertrag fixiertes, zusätzliches, über den Grundlohn hinausgehendes Entgelt als Mittel der betrieblichen Lohnpolitik. Mit Lohnzuschlägen lässt sich die meist sehr grobe Tariflohnskala an individuelle Bedürfnisse des Betriebes anpassen. Anlass für einen Lohnzuschlag sind aber vielfach auch die Arbeitsbedingungen (z.B. Zulagen für gesundheitsschädigende Arbeiten, Schicht- und Sonntagsarbeitszulagen, Montagezuschläge, etc.) und/oder die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers (z.B. Familienzuschläge, Treueprämien, Dienstalterszulagen, etc.). Ein Teil der Zuschläge, wie etwa Dienstalterszulagen, erhöht die Verbundenheit des Arbeitnehmers mit dem Betrieb und vermindert auf diese Weise die Fluktuation der Arbeitskräfte.
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