Lohnzuschlagskalkulation gehört zu den Verfahren der Zuschlagskalkulation und verteilt die Gemeinkosten auf der Basis der Lohnkosten.
ist ein Verfahren innerhalb der Zuschlagskalkulation, welches als Zuschlagsgrundlage für die Verrechnung von Gemeinkosten die Fertigungslöhne heranzieht. Man geht dabei von der Annahme aus, daß zwischen Fertigungslohn und Leistung einerseits und zwischen allen Gemeinkostenarten und Fertigungslöhnen andererseits Proportionalität besteht. Für die Abhängigkeit der Gemeinkosten von Fertigungslöhnen gilt folgendes:
1. Reiner Zeitlohn ist eine Zuschlagsgrundlage für fertigungszeitabhängige Gemeinkosten, Akkordlohn setzt konstante Leistungsintensität voraus.
2. Reiner Akkordlohn ist eine Zuschlagsgrundlage für mengenabhängige Gemeinkosten (Ausnahme: anlagefixe Gemeinkosten), Zeitlohn setzt Proportionalität zwischen Fertigungszeit und Leistung voraus.
3. Von der Produktionsmenge und Fertigungsdauer unabhängige Gemeinkosten (anlagefixe Gemeinkosten) können in keine Beziehung zu Fertigungslöhnen gebracht werden (Verrechnung über Durchschnittsbildung). Gegen das Verfahren sprechen Tatsachen, die mit dem variierenden Charakter der Fertigungslöhne zusammenhängen: die Vielzahl von Lohnsätzen, die laufende Lohnveränderung, aber auch Starrheit durch Tarife und Gesetz, die Schwierigkeit der Ermittlung der Zuschlagsgrundlage durch Trennung der Fertigungslöhne nach 0 Einzellöhnen und Gemeinkostenlöhnen und nicht zuletzt die sinkende Bedeutung der Fertigungslöhne für die maschinelle und automatische Fertigung.
Zuschlagskalkulationen
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