Der Zeitlohn ist eine Lohnform, bei dem unmittelbar die Zeit vergütet wird. Deshalb wird der Zeitlohn oft nicht dem Leistungslohn zugerechnet. Diese Auffassung ist falsch. Der Unternehmer, der einen Arbeitnehmer in einer bestimmten Lohngruppe einstellt, erwartet von diesem auch eine bestimmte Leistung. Erbringt der Arbeitnehmer eine niedrigere als die erwartete (durchschnittliche oder normale) Leistung, dann wird ihm gekündigt werden (Änderungskündigung, Entlassungskündigung). Erbringt er eine höhere Leistung, dann wird er eine Leistungszulage erhalten oder in eine höhere Lohngruppe eingestuft werden. Insoweit ist auch der Zeitlohn ein mittelbarer Leistungslohn.
Entlohnungsform nach der Arbeitszeit entweder als Stundenlohn oder Monatsgehalt.
Zeitlohn ist ein Arbeitsentgelt, das sich nach der Stundenzahl richtet, die ein Mitarbeiter im Unternehmen anwesend ist (Lohnformen).
Für das Arbeitsentgelt gilt:
Zeitlohn = geleistete Arbeitsstunden ? Lohnsatz je Stunde
Problem:
(1) Beim Zeitlohn fehlt der Anreiz, die Leistung zu steigern. Minderleistungen führen zu steigenden Lohnstückkosten.
(2) In vielen Bereichen ist der Zeitlohn dennoch die zweckmäßigste Lohnform, zum Beispiel bei
- dispositiven und Qualitätsarbeiten,
- gefährlichen Tätigkeiten,
- festgelegter Arbeitsgeschwindigkeit (z. B. Fließband),
- Bereitschaftsdienst und Überwachungstätigkeiten.
Hinweis:
(1) Im Kern ist auch der Zeitlohn ein Leistungslohn, da langfristig die Normalleistung erwartet wird.
(2) Auch in der Einteilung der Mitarbeiter in verschiedene Leistungsstufen mit unterschiedlichen Lohnsätzen je Stunde ist ein Übergang des Zeitlohns zum Leistungslohn zu sehen.
(3) Der Zeitlohn gehört im Regelfall zu den Gemeinkosten (Ausnahme: festgelegte Arbeitsgeschwindigkeit) und läßt sich nicht direkt den Kostenträgern zurechnen.
ist die Entlohnungsform für eine Tätigkeit nach Stunden, Tagen, Wochen, Monaten (Stundenlohn, Wochenlohn, Gehalt). Ursachen für die Anwendung des Zeitlohnes sind
1. die Unbestimmbarkeit der Zeit pro Arbeitsgang, insbesondere bei Qualitäts- oder dispositiver Arbeit;
2. gefahrengeneigte Arbeit;
3. festgelegte Leistung pro Periode (Arbeit am Fließband).
In der Kostenrechnung sind Zeitlöhne in der Regel Gemeinkosten, die nicht direkt (Ausnahmen siehe Punkt 3 der Ursachen) einem Kostenträger zugerechnet werden können. Je nachdem, in welchem Unternehmensbereich die Zeitlöhne anfallen, können sie mittels spezifischer Zuschlagssätze auf der entsprechenden Zuschlagsgrundlage den Kostenträgern zugerechnet werden.
Lohnformen
Für Bankmitarbeiter übliche Entlohnungsart, bei der für eine Zeiteinheit - z.B. den Monat - ein bestimmter Gehaltssatz festgelegt wird. In bestimmten Bereichen der Bank werden zusätzlich Zulagen für bestimmte Leistungen, Prämien, Tantiemen usw. gezahlt. Anders z. B. die in Banken unüblichen Formen des Stückoder Akkordlohns. Allerdings gibt es bei auf Provisionsbasis arbeitenden Aussendienstmitarbeitern zumind. z.T. nichtzeit- (erfolgs-, abschluss-, umsatz-jabhängige Entlohnung.
älteste und am weitesten verbreitete Lohnform; Bemessungsgrundlage ist die geleistete Arbeitszeit. Die Lohnhöhe ergibt sich als Produkt aus geleisteten Zeiteinheiten (Stunde, Woche, Monat) und Lohnsatz pro Zeiteinheit. Als Leistungsvorgabe fungiert eine allgemein erwartete Normalleistung, die bei sich wiederholenden Tätigkeiten durch Arbeitsanalyseverfahren ermittelt werden kann. Neben dem reinen Zeitlohn ist in der Praxis der Zeitlohn mit freier oder analytisch bestimmter Lohnzulage verbreitet. Bemessungsgrundlage der analytisch bestimmten Lohnzulage ist das Ergebnis der Personalbeurteilung (Leistungsbeurteilung). Literatur: Drumm, H. J., Personalwirtschaftslehre, Berlin 1989. REFA, Entgeltdifferenzierung, 3. Aufl., München 1991.
Eine von vier - Lohnformen, bei der die Arbeitszeit (Stunden, Tage, Wochen, Monate, Jahre) vergütet, die der Beschäftigte im Rahmen des Arbeits-(Dienst-)Vertrags dem Unternehmen zur Verfügung stellt. Der Verdienst des Arbeitnehmers verläuft damit proportional zur Arbeitszeit, da der Lohnsatz pro Zeiteinheit konstant ist. Der häufig vorgebrachte Vorwurf, der Zeitlohn sei ergebnisunabhängig, ist insoweit nicht richtig, als in der Praxis mit der Zahlung von Zeitlöhnen oder festem Gehalt auch eine, teilweise recht konkrete, Vorstellung über die zu erwartenden Arbeitsergebnisse verbunden ist. Daher liegt zumindestens eine mittelbare Beziehung zwischen Entgelthöhe und erbrachter Leistung vor.
Angewendet wird der Zeitlohn überall dort, wo die Vielgestaltigkeit und mangelnde Quantifizierbarkeit der geforderten Arbeitsleistung eine im Sinne der analytischen Arbeitsbewertung exakte Leistungsbewertung unmöglich macht, der Qualität der Arbeitsleistung ein besonderer Stellenwert zukommt oder der Leistungsspielraum weitgehend durch die technologischen Bedingungen vorgegeben ist und damit nicht der individuellen Einflußnahme unterliegt.
Die Vorteile des Zeitlohns liegen auf der Hand. Der Beschäftigte hat sein festes Einkommen garantiert, weder wird durch überhastetes Arbeiten die Gesundheit gefährdet, noch droht bei vorübergehenden Schwächen ein empfindlicher Lohnverlust. Die Entwicklung und Pflege sozialer Beziehungen wird durch diese egalisierende Lohnform erleichtert. Daneben ist die einfache Lohnbemessung und verwaltung als Vorteil zu nennen.
vgl. Akkordlohn, Prämienlohn, Pensumlohn
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