Normalleistung ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Vorgabezeitermittlung (Auftragszeit) nach REFA-Methoden verwendet wird.
Die REFA-Normalleistung kann erfahrungsgemäß von jedem in erforderlichem Maße geeigneten, geübten und voll eingearbeiteten Arbeiter auf die Dauer und im Mittel der Schichtzeit erbracht werden, sofern er die für persönliche Bedürfnisse und gegebenenfalls auch für Erholung vorgegebenen Zeiten einhält und die freie Entfaltung seiner Fähigkeiten nicht behindert wird.
Problem:
(1) Neben der REFA-Definition gibt es weitere Begriffsbestimmungen, eine einheitliche Definition existiert nicht.
(2) Die Normalleistung ist nicht mit der Durchschnittsleistung identisch, sie liegt gewöhnlich unter der Durchschnittsleistung.
diejenige Leistung, die von einem durchschnittlich befähigten Arbeiter bei normaler Anstrengung und Eignung auf die Dauer ohne Gesundheitsschädigung erbracht werden kann. Sie ist eine geschätzte Größe, die zur Ermittlung von -. Vorgabezeiten herangezogen wird. (Leistungsgrad, REFA).
Die Normalleistung, die Grundlage der Ermittlung des Akkordlohnes und des Prämienlohnes ist, läßt sich nicht quantitativ messen, sondern kann, da keine objektiven Normen feststehen, nur durch subjektive Faktoren, also durch qualitative Grundsätze, beschrieben werden. Nach , REFA wird unter Normalleistung eine Bewegungsausführung verstanden, die dem Beobachter hinsichtlich der Einzelbewegungen, der Bewegungsfolge und ihrer Koordinierung besonders harmonisch, natürlich und ausgeglichen erscheint. Sie kann erfahrungsgemäß von jedem in erforderlichem Maße geeigneten, geübten und voll eingearbeiteten Arbeiter auf die Dauer und im Mittel der Schichtzeit erbracht werden, sofern er die für persönliche Bedürfnisse und gegebenenfalls auch für Erholung vorgegebenen Zeiten einhält und die freie Entfaltung seiner Fähigkeiten nicht behindert wird. Die Normalleistung bildet bei der Beurteilung des Leistungsgrades die Bezugsleistung. Sie wird gleich 100 Prozent gesetzt.
wird für Zwecke der Vorgabezeitermittlung nach REFA festgelegt. Sie dient als Massstab bzw. Leistungsbezugsgrösse, um im Rahmen von Akkord- und Prämienentlohnungssystemen die tatsächlich erbrachte Leistung einschätzen und abgelten zu können. Nach REFA ist sie eine Leistung, die durch eine im Bezug auf Einzelbewegung, Bewegungsfolge und -koordinierung besonders harmonisch, natürlich und ausgeglichen erscheint und die von einer in erforderlichem Masse geeigneten, geübten sowie voll eingearbeiteten Person bei der Ermittlung vollzogen werden muss, die ihre Fähigkeiten ungehindert entfalten kann. Literatur: REFA, Entgeltdifferenzierung, 3. Aufl., München 1991.
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