Sammelbegriff für die gewerbliche Beförderung von Gütern im Luftverkehr. In der Regel tritt eine Luftfahrtgesellschaft als Frachtführer auf, während ihre entsprechend spezialisierte Tochtergesellschaft oder ein Spediteur (Contracting Carrier) als Verlader bzw. Ablader tätig werden. Luftfrachtagenten im Sinne der International Air Transport Association (IATA) übernehmen ebenfalls selbständig Verladung und Organisation des Lufttransportes.
Bez. f. d. gewerbsmäßige Beförderung von Gütern durch Luftfahrzeuge. Das L. wird durch Luftfahrtgesellschaften (als Beförderer), Flughafengesellschaften (zuständig für den Umschlag der Güter auf dem Boden) und durch Luftfrachtagenten abgewickelt.
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