Das Contracting kann als Oberbegriff für bestimmte Formen der vertraglich geregelten wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen international tätigen Unternehmen verwendet werden:
- Im Fall des Managementconlracting (Management-Verträge) stellt ein Unternehmen aus einem fremden Wirtschaftsgebiet (z.B. Deutschland) als Contracting Firm Management-Know-how - fallweise gemeinsam mit der erforderlichen personellen Basis - zur Verfügung, während die Partnerseite (managed firm) aus dem Gastland und/ oder ebenfalls aus einem fremden Wirtschaftsgebiet z.B. Direktinvestitionen tätigt (vgl. Walldorf, 2000, S. 401).
- Im Fall des Contractual Manufacturing stellt ein im fremden Wirtschaftsgebiet ansässiger Produzent auf vertraglicher Basis für ein Unternehmen mit Sitz im Inland (z.B. Deutschland) Produkte oder Produktteile her (vgl. Walldorf, 2000, S. 119).
Die vertragliche Bindung kann verschiedene Formen annehmen, so dass das Contracting auch mit einer Lizenzvergabe (Uzenzpolitik) verbunden sein kann, eine Beschafjungsallianz oder eine Vertriebskooperation (Kooperation) für den betreffenden Auslandsmarkt (z.B. mit Anrainerländern) beinhalten oder - als Folgeschritt - in ein Joint Venture überführt werden kann (vgl. Walldorf, 1992, S. 455). In diesem Sinne stellt das Contracting eine Form der Internationalisierung der Un-temehmenstätigkeit dar.
Als Hauptvorteile des Contracting nennt Walldorf (1992, S. 455) u.a.:
- Verlagerung inländischer Kapazitätsbe-darfe (Kosten- bzw. Imagevorteile)
- Risiko-Übertragung (keine Direktinvestitionen)
- Überwindung von Import- oder Direktinvestitionsrestriktionen im Gastland.
In der Umweltwirtschaft:
Die Grundidee des Contracting ist vom Grundsatz her eigentlich kein Novum. Bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts wendeten die Erfinder der Dampfmaschine J. Watt und M. Boulton zur Markeinführung ihrer Erfindung die folgende Strategie an:
„Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, daß die Kohle für die Maschine weniger kostet als Sie gegenwärtig an Futter für Ihre Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles was wir von Ihnen verlangen, ist, daß Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen“.
Contracting - Eine Begriffsbestimmung: Contracting bezeichnet im Grundsatz, daß eine Investition nicht vom Nutzer selbst sondern von einem Dritten, dem sogenannten Contractor durchgeführt wird. Dieser übernimmt von der Planung über die Finanzierung bis hin zur Errichtung und Wartung der Anlage alle sonst vom Nutzer zu tätigenden Aufgaben. Vom Grundsatz her ist das Contracting dem Leasing zwar ähnlich, es geht aber darüber hinaus. Gegenstand des Leasing ist lediglich die befristete Überlassung eines Gebrauchsgegenstandes gegen Zahlung von Raten. Im Gegensatz zum Contracting ist dabei die Aufrechterhaltung der Gebrauchseigenschaften z. B. kein eigentlicher Bestandteil des Leasing.
Contracting erstreckt sich im allgemeinen auf die vertraglich fixierte Übertragung von Aufgaben der Energiebewirtschaftung auf spezialisierte private Unternehmen.
Historische Entwicklung:
Der Auslöser für die Suche nach neuen Energienutzungskonzepten war die Ölkrise von 1972. Damals sah man sich gezwungen in Folge der massiv gestiegenen Rohölpreise verstärkt Energie einzusparen. Neben der technischen Optimierung von Verfahren wurden zunehmend auch ökonomische Verfahren gesucht. In den USA versuchte man eine kostenseitige Optimierung von Investitionsentscheidungen, die unter dem Namen des sog. „Least-Cost-Planning“ bekannt wurden. Eine Verfeinerung dieses Ansatzes ist das „Integrated-RessourcePlanning“ (IRP):
Die Grundidee liegt darin, daß es sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoller sein kann, vorhandenen Energieeinsparpotentiale zu erschließen, als neue Energieerzeugungskapazitäten aufzubauen.
Vor diesem Hintergrund sind die Energieversorgungsunternehmen in 24 Bundesstaaten der USA verpflichtet bei Neu- oder Ausbauten von Kraftwerken, spätestens jedoch alle 2 Jahre zu prüfen, ob Investitionen in Energiesparprojekte nicht die wirtschaftlichere Lösung sind.
Das Verfahren des IRP ermöglichte erstmals die zweigeteilte Betrachtung von (Energie-) Projekten. Auf der einem Seite die Verfolgung des Marketingziels, die Kundenwünsche bestmöglich zu erfüllen auf der anderen Seite zusätzlich die Finanzierungsfrage in einem neuen Kontext zu betrachten und so die Möglichkeiten der Drittfinanzierung zu nutzen.
Aus dieser Entwicklung heraus entstand in den 80er Jahren das Contracting. Dabei wird deutlich, daß der Finanzierungsaspekt beim Contracting nur ein Aspekt in einem sehr komplexen Vertragsverhältnis zwischen den Contracting-Partnern ist.
Zunächst wurden Contractinglösungen in erster Linie im Bereich von Großanlagen entwickelt und durchgeführt. Die Motivation dafür lag nicht zuletzt in dem eigentlichen Verkaufsinteresse der Anlagenhersteller begründet. Im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Heizkraftwerken größerer Leistung wurden dabei häufig Projektgesellschaften gegründet, in denen Hersteller und Nutzer objektbezogen miteinander verbunden waren, der sogenannten Betreibergesellschaft. In zunehmendem Maß werden heute aber auch Objekte mit wesentlich kleineren finanziellen Volumina für das Anlagencontracting erschlossen.
Neben der Entstehung neuer Nutzermodelle im Energiebereich gehen mit dem Instrument des Contracting auch der Wandel des unternehmerischen Selbstverständnisses der Energieversorgungsunternehmen einher. Die Energieversorgungsunternehmen entwickeln sich dabei weg vom typischen Energieversorger hin zum Energiedienstleister.
Das oberstes Ziel beim Contracting ist die Verbesserung der Ressourceneffizienz. Daneben haben sowohl Contracting-Nehmer als auch der Contractor Kostenvorteile aus der eingesparten Energie. Die Vorteile für die Nutzer bestehen in der Senkung der Energiekosten durch die kosteneffiziente Durchführung der Energieeinsparmaßnahmen durch das Spezialwissen des Contractors. Daneben kann der Contracting-Nehmer in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung zumindest teilweise das Risiko der Investition auf den Contractor überwälzen. Aus finanzieller Sicht hat eine Contractinglösung aufgrund der Verminderung des Kapitaleinsatzes positive Aspekte.
Contractinglösungen stehen in direkter Konkurrenz zu Eigeninvestitionen durch den Nutzer. Da Contracting auch mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden ist, muß Contracting aber nicht zwangsläufig die kostengünstigere Lösung sein. Auf Seiten der Nutzer kommen in erster Linie zwei Gründe für die Bevorzugung der Contractinglösung in Betracht:
Der Nutzer ist nicht bereit in entsprechende Energietechniken zu investieren, da er entweder über keine Investitionsmittel verfügt (z. B. Kreditlinie ausgeschöpft) oder andere Investitionen für ihn entweder lukrativer oder vordringlicher sind (bei Betrieben zum Beispiel die Anschaffung neuer Produktionsanlagen);
Der Nutzer wäre zwar prinzipiell bereit in entsprechende Energietechniken zu investieren, der Contractor ist aber in der Lage die Investition zu günstigeren Konditionen für den Nutzer zu realisieren, da er über Spezialisierungs- und Rationalisierungsvorteile verfügt.
Das Konstrukt des Contracting erlaubt es dem Nutzer, sich auf seine eigentlichen Kernkompetenzen zu konzentrieren, in dem er die Energiebereitstellung auf einen Dritten überträgt oder wie es Neudeutsch heißt „Outsourcing“ betreibt.
Charakteristika des Contracting:
Wenn gleich die einzelnen Vertragsverhältnisse bei verschiedenen Contracting-Projekten sehr unterschiedlich sein können, so zeigen sie doch einige grundsätzlich Gemeinsamkeiten auf.
Das Contracting umfaßt die Bereitstellung von technischen Anlagen in einem Bereich, der nicht in das übliche Geschäftsfeld des Kunden fällt, der Contractor übernimmt die Installation, den Betrieb sowie die Wartung und den Kundendienst.
Durch eine möglichst langfristige Bindung der Parteien von mindestens 10 Jahren, ist die kosteneffiziente Energiebereitstellung über einen längeren Zeitraum gesichert.
Der Contractor gibt die Garantie des wirtschaftlichen Erfolgs, d. h. er garantiert eine Kosteneinsparung. Häufig beinhalten die Verträge eine Erfolgsbeteiligung des Contactors.
Ausgestaltungsmöglichkeiten
Energiesparcontracting:
Beim Energiesparcontracting wird in Techniken zur rationelleren Energienutzung investiert. Die Refinanzierung erfolgt aus den eingesparten Energiekosten. Allerdings werden dabei auch oft Leistungen erbracht, und sind daher kostenmäßig zu berücksichtigen, die nicht der eigentlichen -Energieeinsparung dienen. Bei der Sanierung einer Beleuchtungsanlage wird z. B. nicht nur Energie eingespart, sondern es werden Lampen, die einen Teil ihrer Lebensdauer bereits hinter sich haben, durch neue ersetzt und daher auch ein Teil der zukünftigen Ersatzinvestitionen vermieden.
Besonders zu beachten ist, daß bei dieser Form die bestmögliche Ausschöpfung wirtschaftlicher Energiesparpotentiale im Mittelpunkt steht. Die zu erzielenden Einsparpotentiale werden festgelegt und eine Einspargarantie von Seiten des Contractors wird vertraglich fixiert.
Anlagencontracting:
Beim Anlagencontracting bezieht sich das Contracting auf die Errichtung einer Anlage zur Energieumwandlung (Heizungskessel, Block-Heizkraft-Werk etc.). Die Refinanzierung erfolgt hier über den Verkauf von Nutzenergie, in der Regel verbunden mit Effizienzverbesserungen bei der Energieumwandlung. Liefert der Contractor dem Nutzer Wärmeenergie und finanziert seine Investition über diesen Verkauf, so wird auch von einem „Nutzwärme-“ oder „Wärmelieferservice“ gesprochen.
Zusammengefaßt bedeutet es, daß das Anlagencontracting im Gegensatz zum Energiesparcontracting eine reine Energielieferdienstleistung darstellt. Die Konzentration liegt hier auf der Energiebereitstellung und - verteilung. Die Art der Energienutzung beim Endverbraucher ist nicht Vertragsgegenstand und somit auch nicht Umfang der Effizienzverbesserung.
Abschluß Energieversorgung
Der Reichweite und dem Umfang des Contracting sind im Prinzip keine Grenzen gesetzt. Entsprechend den Bedürfnissen des Contracting-Nehmers können auch andere Formen gewählt werden:
Finanzierungs-Contracting:
dabei übernimmt der Contractor die Finanzierung der Sanierung, etc;
Betreibergesellschaft:
der Objekteigentümer und Contractor bilden für das Projekt eine Gesellschaft;
Voll-Contracting:
das Contracting umfaßt auch andere Bereiche wie Wasser, Abwasser, Abfall oder Kommunikation, Contracting im Sinne eines umfassenden Ressourcenmanagements.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Zwei zentrale gesetzliche Pfeiler prägen das bundesrepublikanische Energierecht, das Energiewirtschafts- (EnWG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Sie sind damit rahmensetzend für das Contracting. Daneben sind noch verschiedene gesetzliche Regelungen, etwa das Stromeinspeisungsgesetz oder das Gesetz zur Einführung der Ökologischen Steuerreform sowie diverse Technische Richtlinien für den Betrieb von Anlagen für den Contractor von Bedeutung.
Darüber hinaus sind bilanz-, steuer- und eventuell haushaltsrechtliche Vorgaben einzuhalten und entsprechend bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.
Finanzierung
Kreditfinanzierung:
Mittlerweile haben die Kreditinstitute das nicht unerhebliche Marktpotential des Contracting erkannt, so daß speziell auf die Kunden zugeschnittene Angebote gemacht werden. Das verlangt den Banken allerdings ein großes Maß an Spezialkompetenzen in der betreffenden Materie ab. Allgemein standardisierte Finanzierungsmodelle sind nicht möglich, zu einzigartig sind die Belange der Contracting-Partner. Diese individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten sind ja ein Vorteil des Contracting. Nicht zuletzt deshalb ist es von fundamentaler Bedeutung, die relevanten Transaktionspartner und entsprechenden Transaktionsstrukturen genau vertraglich zu fixieren.
Für die Kreditvergabe von zentraler Bedeutung sind die durch das Contracting veränderten Risikostrukturen. Es ist nicht ausreichend lediglich die Finanzkräftigkeit des Contracting-Nehmers in Erfahrung zubringen. Bonitätsrisiken gehen in hohem Maß auch von den vom Contractor kalkulierten Betriebsrisiken und seiner Sachkompetenz aus.
Zudem sind die allgemeinen Marktrisiken aufgrund variierender Energiepreise oder Steuern für die Kreditfinanzierung ein nicht zu vernachlässigendes Moment.
Finanzierungshilfen:
Neben der Finanzierung über den Kapitalmarkt stehen für das Contracting verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. An dieser Stelle werden drei Programme exemplarisch angesprochen. Allen gemeinsam ist, daß der Subventionsvorteil aus den vergünstigten Zinssätzen immer dem Contracting-Nehmer zufällt.
1. Umweltprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau:
Finanzierungsanteil: bei Vorhaben von Unternehmen mit einem Jahresumsatz (einschließlich verbundene Unternehmen) unter DM 100 Mio. bis zu 75% des Investitionsbetrages; bei einem Jahresumsatz von DM 100 Mio. und darüber bis zu 67% des Investitionsbetrages; in der Regel max. DM 10 Mio.:
Zinssatz: z. Zt. 5,00% p. a., fest für 10 Jahre bzw.
z. Zt. 6,45% p. a., fest für 20 Jahre; weitere Zinsfestschreibungsvarianten (z. B. auch für endfällige Darlehen) möglich;
Bereitstellungsprovision 0,25% p. M. ab 30. Tag nach Zusage;
Auszahlung: Laufzeit:
Tilgung:
96%;
bis zu 10 Jahre, incl. max. 2 Tilgungsfreijahre bzw.
bei Bauvorhaben bis zu 20 Jahre, incl. max. 3 Tilgungsfreijahre (die Finanzierungsdauer richtet sich in der Regel nach der Abschreibungszeit der Investitionsgüter);
linear in Halbjahresraten.
Umweltprogramm der Deutschen Ausgleichsbank:
Finanzierungsanteil: bis zu 75% des Investitionsbetrages, in der Regel max. DM 10 Mio.; (in Verbindung
mit ERP-Darlehen und KMU bis zu 100%);
Zinssatz: z. Zt. 5,25% p. a., fest für die gesamte Laufzeit bzw.
z. Zt. 5,50% p. a., fest für die ersten 10 Jahre; neuerdings weitere Zinsfestschreibungsvarianten (z. B. auch endfällig für 15 Jahre) möglich Bereitstellungsprovision 0,25% p. M. ab Ultimo des auf die Zusage folgenden Monats;
Auszahlung: 96%;
Laufzeit:. 2 Tilgungsfreijahre bzw. bei Bauvorhaben bis zu 20 Jahre, incl. max. 3 Tilgungsfreijahre
die Finanzierungsdauer richtet sich in der Regel nach der Abschreibungszeit der Investitionsgüter);
Tilgung: linear in Halbjahresraten.
ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm:
Antragsberechtigte: Finanzierungsanteil: Zinssatz:
Auszahlung: Laufzeit:
Tilgung:
private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Gruppenumsatz von DM 500 Mio. p. a. (Ausnahmen);
bis max. 50% der förderbaren Investitionssumme, in der Regel max. DM 1 Mio. (Ausnahmen mit deutlicher Überschreitung);
z. Zt. 5,25% p. a., fest für 10 Jahre (alte Bundesländer); keine Bereitstellungsprovision;
100%;
10 Jahre, bei Bauvorhaben 15 Jahre, davon max. jeweils 2 Jahre tilgungsfrei (alte Bundesländer);
linear in Halbjahresraten.
Contracting in der Praxis
Mittlerweile gibt es viele erfolgreiche Beispiele des Contracting unterschiedlicher Größenordnung in der Praxis. Die nachfolgenden zwei Beispiele sind lediglich ein kleiner Ausschnitt.
1. Beleuchtungscontracting einer Schule, Katlenburg-Lindau:
Bei diesem Projekt plante, finanzierte und realisierte der Contractor die gesamte lichttechnische Anlage. Die Aufgaben des Contractors erstreckten sich dabei auf die Erstellung eines Energieberichts (u. a. Lichtberechnungen) und der Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts. Darüber hinaus organisiert der Contractor die Beschaffung und Finanzierung der Leuchten und Leuchtmittel, die Demontage und Entsorgung der vorhandenen Leuchten und Leuchtmittel sowie den Einbau und Anschluß der neuen Leuchten einschließlich der erforderlichen Leuchtmittel.
Zukünftig stellt der Contractor neue Leuchtmittel als Ersatz für defekte über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung.
Das Ergebnis: Die neuen Einbauleuchten wurden in die vorhandene Deckenkonstruktion eingepaßt. Sie erfüllen die heutigen Anforderungen an gute Sehbedingungen. Bei gleicher Nutzungsdauer wird eine Energie- und Kostenersparnis erzielt, die dazu führt, daß die Jahresinvestitionskosten durch die ersparten Stromkosten nahezu abgedeckt sind. Die jährlichen Einsparungen liegen bei ca. 23.670 kWh Strom. Damit ist eine Reduzierung der CO2Belastung um ca. 14,4 t pro Jahr verbunden.
2. Phoenix AG, Hamburg:
Bei der Phoenix AG einem führenden Hersteller für Sicherheitstechnik und Rauchmeldeeinrichtungen wurde ein umfassendes Contractingkonzept in Form eines Anlagencontracting durchgeführt.
Phoenix schloß mit dem Contractor einen Vertrag mit einer zehnjährigen Laufzeit, in dem festgeschrieben ist, daß für diesen Zeitraum Nutzenergie in Form von Strom, Wärme (Dampf), Druckluft sowie Brauch- und Preßwasser geliefert bzw. abgenommen wird. Zur Bereitstellung pachtete der Contractor im Gegenzug die Gebäude der Nutzenergieerzeugung von Phoenix. Zusätzlich wurden das gesamte in der Energieerzeugung beschäftigte Personal übernommen. Außerhalb der Energieerzeugung stellt der Contractor sicher, daß produktionsrelevanten Bedürfnisse in bezug auf die Verfügbarkeit von Energien.
Die jährlichen Einsparungen im Bereich Druckluftbereitstellung liegen bei rund 10% oder 500.000 kWh. Dem gegenüber steht ein jährlicher Kapitaldienst von ca. 7.000 DM je Jahr bei prozentiger Verzinsung und einer Laufzeit von 5 Jahren. Eine lohnende Investition, selbst wenn man zukünftig von sinkenden Energiepreisen ausgeht.
Bei der Kühl leistungsbereitstellung konnten mit Hilfe des Contracting ähnlich positive Aspekte erzielt werden. Durch die Erneuerung der Kühlanlage durch den Contractor können im Vergleich zur alten Anlage jährlich kalkulatorische Kosten in Höhe von 33.500 DM eingespart werden.
Weiterführende Literatur:
v. Braunmühl, W.: Handbuch Contracting, Düsseldorf 1997; Bemmann, U./ Müller, A. (Hrsg.): Contracting Handbuch 2000, Köln 2000; Energieagentur NRW (Hrsg.): Energie Steuern. Handbuch zu effizienteren Elektrizitätsverwendung, Wuppertal 1999; Energie & Management, Technomar GmbH (Hrsg.): Jahrbuch Energie-Contracting. Erfahrungen. Trends. Markt. Unternehmensportraits, Herrsching 1998; Maier, K. H. (Hrsg.): Der Energie-Berater. Handbuch für wirtschaftliche und umweltgerechte Energienutzung, Loseblattwerk, Köln o. J.
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