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Entsorgung

Abfallwirtschaft, Recycling

Die Kreislaufwirtschaft erstreckt sich von der Rohstoffgewinnung über die Produktion, den Konsum bis zur Deponierung zunehmend knapper werdender Ressourcen. Dies ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG), ergänzt durch das Abfallgesetz (AbfG) verankert, wonach Produkte, Produktionsrückstände und Verpackungen möglichst lange im Wirtschaftskreislauf gehalten werden sollen. Relevanten Begrif­fe sind:
(1) Wiederverwendung als wiederholte Verwendung eines unveränderten Guts in dem schon für die Erstverwendung vorgesehenen Verwendungszweck (z.B. Pfandflaschen),
(2) Weiterverwendung als nochmalige Nutzung eines Guts für eine vom Erstzweck verschiedene Verwendung, für die es eigentlich nicht hergestellt worden ist (Zweitnutzen),
(3) Wiederverwertung als Wiedereinsatz eines Guts in bereits früher durchlaufenen Produktionsprozessen unter zumindest teilweiser oder völliger Formauflösung und -veränderung (z.B. Altglaseinschmelzung zu Neuglas, Recyclingpapier),
(4) Wei­terverwendung als Einsatz eines Guts in noch nicht durchlaufenen Produktionsprozessen unter Um­wandlung zu neuen Werkstoffen bei Verlust der Materialidentität oder bei Gestaltänderung (z.B. Joghurtbecher werden zu Parkbänken). Siehe auch  Produktpolitik (mit Literaturangaben).

Im Zeitablauf steigende U mweltanforderungen erfordern in zunehmendem Maße ein umfassendes Entsorgungskonzept (Nachkauf-Marketing). Insbesondere für die Anbieter “Neuer Werkstoffe“ müssen diese Konzepte spätestens zum Zeitpunkt der Markteinführung entwickelt worden sein, da ansonsten gravierende Umsatzein- büßen bis hin zum Produktionsverbot dro­hen. „Neue Werkstoffe“ ohne schlüssiges Entsorgungskonzept führen oft zu Image­schäden bei den Anbietern und begünstigen eine Renaissance alter Werkstoffe.

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