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Abfallwirtschaft

Teilfunktion der Materialwirtschaft; ihre Aufgaben sind die Vermeidung und Verwertung bzw. Vernichtung nicht mehr benötigter Stoffe und Materialien, die geplant oder unge- plant aus den Lager- und Fertigungsprozessen hervorgehen, ferner von Betriebsmitteln und Werkzeugen. (1) Abfallvermeidung Man analysiert die Ursachen für das Auftreten von Abfallstoffen in Unternehmen. Sodann ermittelt man, mit welchen Massnahmen das Entstehen von Abfall verhindert bzw. die Abfallmengen möglichst gering gehalten werden können. Regelmässig führt dies zu einer Veränderung der Fertigungsprozesse (technologische und/oder organisatorische Optimierungsmassnahmen) . (2) Abfallverwertung (Entsorgung) Folgende Entsorgungsarten sind zu unterscheiden: (a)  Rückführung in den eigenen Produktionsprozess (innerbetriebliches Recycling), z.B. durch Zumischen, Zerlegen von Fertigprodukten in wiederverwendbare Komponenten, Einsatz qualitativ weniger anspruchsvoller Produkte in der Fertigung. (b)  Marktliche Verwertung: Veräusserung von Abfällen und ausgegliederten Investitionsgütern an nach- bzw. vorgelagerte Betriebe (z. B. Metallabfälle an Stahlwerk; Schlachtabfälle an Futtermittelindustrie). Die Veräusserungserlöse mindern unmittelbar die Produktionskosten. In manchen Industriezweigen gibt es dafür etablierte Absatzwege (z.B. Schrotthandel als Form des Aufkaufhandels). Zur nachhaltigen Nutzung von Wertstoffen und zur Schonung der Rohstoff- und Energieressourcen werden neuerdings Abfallbörsen veranstaltet. (3)  Beseitigung/Vernichtung von nicht weiterverwendbaren Abfallstoffen ohne wesentliche Umweltbelastung, wenn eine Veräusserung nicht möglich ist. Hierfür sind folgende Entsorgungs-Verfahren unter dem Gesichtspunkt der Minimierung der Entsorgungs-Kosten zu prüfen: •   Entsorgung im eigenen Bereich mit dem Versuch, noch Nutzen aus der Beseitigung zu ziehen (z.B. Verbrennen von Verpackungsmaterialien zur Gewinnung von Heizenergie); •   Verschenken (z.B. Verpackungskartons im Verbrauchermarkt, Klärschlamm als Düngemittel an Landwirte); •   Entsorgung mit Hilfe öffentlicher Einrichtungen (Endlagerung auf normalen Abfalldeponien). (4)  Beseitigung/Vernichtung von Sonderabfällen: Diese stellen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, gefährden unmittelbar die Gesundheit von Menschen und belasten die Umwelt (z.B. radioaktive Abfälle; Rückstände chemischer Prozesse, wie etwa Dioxin, Schwermetalle, halogenisierte Kohlenwasserstoffe). Deshalb sind zunehmend strenger gefasste gesetzliche Bestimmungen zur geordneten Entsorgung zu beachten (Sammeln, Befördern, Zwischen- und Endlagern). Regelmässig entstehen erhebliche Entsorgungskosten, z.B. wenn die Benutzung von Sondermülldeponien oder von Anlagen und Einrichtungen, die zur fachgerechten Vernichtung zugelassen sind, vorgeschrieben ist. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass der Besitzer von Abfällen diese anzeigt und Nachweis über Art, Menge und Beseitigung führt; gegebenenfalls sind dafür Belege zu erstellen oder Nachweisbücher zu führen und zur regelmässigen Prüfung vorzulegen (Abfallnachweis VO vom 2. 6. 1978). Im Falle der von der VO zur Bestimmung von Abfällen nach § 2 Abs. 2 des Abfall-Gesetzes definierten Abfallstoffe müssen die Besitzer einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen (§lla AbfG), was der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Dieser hat im wesentlichen Überwa- chungs-, Kontroll- und Informationspflichten gegenüber Betriebsleitung, Belegschaft und Öffentlichkeit. Folgende gesetzliche Bestimmungen sind bei der Entsorgung vor allem zu beachten: •   Gesetz über die Beseitigung von Abfällen (AbfG) vom 5.1.1975; •   Rechtsverordnungen auf der Grundlage des AbfG, z.B. Abfallnachweis-VO, VO über die Einfuhr von Abfällen, VO über Betriebsbeauftragte für Abfall-Verpackungs- ordnung; •   Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen vom 15.3. 1974 (Bundes-Immissionsschutzgesetz); •   Altölgesetz.                                            Literatur: Bilitewski, B., Abfallwirtschaft, Berlin u.a. 1990. BME (Hrsg.), Abfallwirtschaft - eine Aufgabe der Materialwirtschaft, 2. Aufl., Frankfurt a.M. 1987. AGöF - Arbeitsgemeinschaft ölkologi- scher Forschungsinstitute (Hrsg.), Abfallvermeidung. Stand und Perspektiven, München 1988.

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