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Energierecht

Der besonderen infrastrukturellen Bedeutung des Faktors Energie entsprechend und um den ausgeprägten externen Effekten Rechnung zu tragen, hat der Staat eine Reihe spezieller gesetzlicher Regelwerke für den Energiesektor erlassen. Die wichtigsten, noch heute gültigen Bestimmungen sind das Energiewirtschaftsgesetz in Verbindung mit den Ausnahmeregelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Atomgesetz sowie das Energiesicherungsgesetz. Darüber hinaus liegt eine Vielzahl von (zumeist energiepolitisch begründeten) Einzelgesetzen und Verordnungen vor (Verstromungsgesetze, Bevorratungsregelungen für Mineralöl, Importkohlekontingentgesetz, Energiesteuern und -Subventionen), mit denen z.T. beträchtlich in das Marktgeschehen eingegriffen wird. In jüngster Zeit treten Gesichtspunkte der Energieeinsparung stärker in den Vordergrund, die sich in speziellen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Einspeisegesetz) oder auch Verordnungen zur Durchsetzung höherer Standards (Heizungsanlagen-, Heizungsbetriebs-, Wär- medämm- oder auch Heizkostenabrechnungs- verordnung) niedergeschlagen haben. Hinzu kommt eine Fülle - für den Energiesektor besonders relevanter - umweltpoiitischer Bestimmungen. Dieser energierechtliche Rahmen schränkt zweifellos die marktwirtschaftlichen Koordinationsprozesse in beträchtlichem Masse ein. Dies gilt vor allem für den Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung, wo aufgrund des Vorliegens natürlicher Monopole zwar ein Ausschluss des direkten Wettbewerbs in den einzelnen Versorgungsgebieten gerechtfertigt erscheint, gleichzeitig aber ein staatliches Kontrollbedürfnis besteht, um eine missbräuchliche Ausnutzung der Monopolsituation durch die Energieversorgungsunternehmen zu verhindern. Dies gilt aber auch für die Vermeidung nachhaltiger externer Effekte (Umweltschutz, Strahlenrisiken, Versorgungsstörungen), wo dem Staat eine besondere Verantwortung aus dem Vorsorgeprinzip erwächst.         /. Sch.

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