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Energieprogramm

enthält Lagebeurteilung, Zielsetzung und Handlungsabsichten der Bundesregierung im Energiebereich. Solche Programme (erstes Energieprogramm 1973, Fortschreibungen 1974, 1977, 1981, abgelöst in den letzten Jahren durch sog. Energieberichte) haben den Charakter einer Orientierungshilfe. Sie stellen keine Zielprojektionen mit vollzugsverbindlichen Handlungsabsichten dar. Es wird lediglich signalisiert, von welchen geschätzten Entwicklungsverläufen die Bundesregierung in ihrer Beurteilung der Energieszene ausgeht, wo sie Handlungsaufgaben sieht und wie sie diese angehen will. Quantifizierte Zielvorstellungen sind allein für die inländische Steinkohle formuliert. Den Hintergrund aller Programme bilden die längerfristig evtl. wieder zunehmende Mineralölverknappung, die politischen Versorgungsunsicherheiten des Ölangebots aus dem OPEC-Bereich sowie die Umweltrelevanz sämtlicher Aktivitäten im Energiebereich. Die Zielsetzungen in den Energieprogrammen laufen daher darauf hinaus, Energie möglichst rationell auszunutzen (Energieeinsparung), die Versorgungsstruktur zu diversifizieren, den Mineralölanteil an der Primärenergieversorgung zurückzudrängen und die deutsche Steinkohleförderung sozialverträglich auf ein wettbewerbsfähiges bzw. sicherheitspolitisch für sinnvoll erachtetes Niveau zurückzufahren.           

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