Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Maklervertrag

Der Maklervertrag ist ein den Auftraggeber einseitig verpflichtender Vertrag, dem Makler entweder für den Nachweis eines bisher unbekannten Interessenten für ein von dem Auftraggeber gewünschtes Geschäft (dann Nachweismakler) oder aber für die Vermittlung des Abschlusses eines Vertrages (dann Vermittlungsmakler) die vereinbarte Vergütung (Provision, Courtage, »Gebühr«) zu zahlen, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommt (§ 652 Abs. 1 BGB). Ist eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt sie nach § 653 Abs. 1 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist (Beweislast hierfür beim Makler). Der Makler verwirkt den Vergütungsanspruch, wenn er sich einer schwerwiegenden Vertragsverletzung schuldig macht, insbesondere wenn er dem Inhalt des Maklervertrag zuwider auch für den anderen Teil tätig gewesen ist (treue widrige Doppeltätigkeit, § 654 BGB). Bei geringerfügigen Treupflichtwidrigkeiten kann der Auf traggeber einen Anspruch aus po sitiver Forderungsverletzung haben. Im Gegensatz zum Auftrag hat der Makler einen Anspruch auf Aufwen dungsersatz nur bei entsprechender Vereinbarung, § 652 Abs. 2 BGB. Die Vorschriften des BGB für den Zi vilmakler gelten für den Handels makler i. S. der §§ 93 ff. HGB subsidiär.

Vertrag, bei dem sich der Auftraggeber unter der Voraussetzung des Zustandekommens eines Vertrages verpflichtet, dem Makler für den Nachweis der Abschlussgelegenheit oder für die Vertragsvermittlung eine Vergütung (Maklerlohn) zu entrichten (§652 BGB). Die Vergütungspflicht entsteht nur, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustandekommt.

Vorhergehender Fachbegriff: Maklertagebuch | Nächster Fachbegriff: Makro-Logistik



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Abschluss | System der produktiven Faktoren | Zolldatenbank der Bundesagentur für Außenwirtschaft

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon