bezeichnet Waren bzw. Warenkategorien, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) einem nach dem Marktordnungsgesetz (MOG) geschaffenen Interventionssystem (Marktordnung) unterliegen, in dessen Rahmen politische Maßnahmen ergriffen werden, durch die Angebot und Nachfrage sowie Preise bestimmter Güter reguliert werden (Marktorganisation).
Nach EG-Verordnungen gehören zu den M. Agrarprodukte, für die im Rahmen der GMO ständige Interventionen, ein starres Preissystem und Qualitätsnormen vorgesehen sind; sowohl im Bereich des EG-Binnenmarktes als auch im Bereich des Außenhandels mit Drittländern. Dazu zählen: Eier, Fette, Geflügelfleisch, Gemüse, Obst, Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Getreide, Milch, Milcherzeugnisse, Reis, Rindfleisch, Rohtabak, Schaf- und Ziegenfleisch, Schweinefleisch, Trockenfutter, Zucker. Bei anderen M., wie z. B. bei Fischereierzeugnissen und Wein, wird auf ein starres Preissystem verzichtet. Die GMO beschränken sich auf Beihilfen, Lagerungsmaßnahmen und Abschöpfungen bei der Einfuhr bzw. Erstattungen bei der Ausfuhr. Diese können von Fall zu Fall angeordnet werden. GMO ohne ständige Interventionen bestehen für Flachs, Hanf, künstlich getrocknetes Futter, Hopfen, lebende Pflanzen, Waren des Blumenhandels, Saatgut.
Vorhergehender Fachbegriff: Marktordnungsstellen | Nächster Fachbegriff: Marktorganisation
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|