Bezeichnung für finanzielle Leistungen der einzelnen Stände bzw. später der Gliedstaaten an das Reich. Leistungspflichtige und Verteilungsschlüssel waren in einem "Reichsmatrikel" genannten Verzeichnis zusammengefasst. Eintragung und Zahlung eines Matrikularbei- trags waren seit 1521 gleichzeitig Beweis für die Reichsunmittelbarkeit. Im Deutschen Bund (1815-1866) führten die Länder nach der Kopfzahl ihrer Einwohner Matrikularbeiträge an die Bundesmatri- kularkasse ab. Im Kaiserreich (1871-1918) waren die Matrikularbeiträge der Länder - ab 1909 ebenfalls nach der Bevölkerungszahl gestaffelt - neben den Zöllen die wichtigste Einnahmequelle des Reichshaushalts (Reich als "Kostgänger der Länder"). Ihre Unzulänglichkeit führte dazu, nach 1918 die Steuerhoheit des Reiches wesentlich zu stärken, so dass nunmehr die Länder "Kostgänger des Reiches" wurden.
Vorhergehender Fachbegriff: MATIS | Nächster Fachbegriff: Matrix
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|