Bezeichnung für einen Aktionär (Großaktionär) oder eine einheitlich handelnde Aktionärsgruppe der oder die sich im Besitz von mindestens 50% des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft (Mehrheitsbeteiligung) befindet. Mittels des Stimmrechts kann der Mehrheitsaktionär einen tiefgreifenden Einfluß auf die AG ausüben. Das entscheidende Problem liegt im Ausgleich der möglichen Interessenkonflikte zwischen Mehrheitsaktionär, der Aktiengesellschaft und den Minderheitsaktionären (Minderheitsrechte).
siehe Aktiengesellschaft, majorisierte.
Vorhergehender Fachbegriff: Mehrheit | Nächster Fachbegriff: Mehrheitsbesitz, Unternehmen in Mehrheitsbesitz
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|