heisst ein seit 1961 bekannter Satz der Finanzierungstheorie, welcher besagt, dass es unter den Bedingungen eines perfekt funktionierenden Kapitalmarktes gleichgültig ist, ob Kapitalgesellschaften Gewinne in Form von Dividenden ausschütten oder dazu benutzen, eigene Aktien zu kaufen, um sie anschliessend zu vernichten. Im ersten Fall erhalten die Anteilseigner Dividende in bar, im zweiten Fall steigt der Marktwert der verbleibenden Aktien. Genügend grosse Teilbarkeit der Finanztitel unterstellt, können die Aktionäre im Fall der Gewinnthesaurierung dieselbe Position wie im Fall der Gewinnausschüttung erreichen, indem sie einen Teil ihrer Papiere veräussern. Die These beruht unter anderem auf der Voraussetzung, dass Gewinnausschüttungen ebenso besteuert werden wie realisierte Kursgewinne. Literatur: Franke, G.IHax, H., Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, Berlin 1988. Miller, M. H.¡Modigliani, F., Dividend Policy, Growth and the Valuation of Shares, in: Journal of Business 1961. Swoboda, P., Betriebliche Finanzierung, 2. Aufl., Heidelberg 1991.
Vorhergehender Fachbegriff: Milleniumsrunde | Nächster Fachbegriff: Millionenkredit
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|