Form der Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer. Die aus der betrieblichen Gewinnbeteiligung oder einem Investivlohn fliessenden Mittel werden als Darlehen des Arbeitnehmers wieder im Unternehmen angelegt. Das Mitarbeiter-Darlehen ist ein flexibles vermögenspolitisches Instrument. Es kann in Einzelverträgen oder Betriebsabkommen vereinbart werden; Laufzeit, Kündigungsbestimmungen und Verzinsung sind frei gestaltbar. Die finanziellen Begünstigungen des Ver- mögensbildungsgesetzes können in Anspruch genommen werden, allerdings nur in jährlicher Höhe des in den Gesetzen festgelegten Förderungshöchstbetrages. Zugleich sind die Voraussetzungen der Mindestverzinsung von 4% und Mindestsperrfristen von sechs Jahren einzuhalten; zudem ist das so angelegte Darlehen bankbürgschaftlich abzusichern. Das Mitarbeiter-Darlehen ist häufig als Einstieg in die Unternehmensbeteiligung der Arbeitnehmer gedacht. Zu diesem Zwecke wird den Arbeitnehmern nach Ablauf der Bindungsfrist angeboten, anstelle der Barauszahlung den Darlehensbetrag in eine Eigenkapitalbeteiligung am arbeitgebenden Unternehmen umzuwandeln.
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