Bei der industriellen Fertigung können fehlerhafte Produkte anfallen, die nur durch Aufwendung zusätzlicher, ungeplanter Produktionsgänge durch Nacharbeit zu marktlich verwertbaren Leistungen aufgearbeitet werden können. Die dabei auftretenden Kosten setzen sich aus Materialeinzel-, Materialgemein-, Fertigungslohn- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Die Verrechnung der Nacharbeitskosten kann einmal als Sondereinzel-kosten der Fertigung, zum anderen durch Einbeziehung in die Kalkulationssätze der Kostenstellen erfolgen.
Die Verrechnung als Sondereinzelkosten ist vor allem bei der Einzel-und der Kleinserienfertigung großer Projekte zweckmäßig. Die effektiv angefallenen Nacharbeitskosten werden als Istkosten erfaßt und in die auftragsweise Nachkalkulation einbezogen. Aufgrund gründlicher Ausschußursachenanalysen, die sich nur auf die unvermeidliche Nacharbeit beziehen, werden diese Sondereinzelkosten in der Plankalkulation berücksichtigt. Da bei dieser Art der Verrechnung die Nacharbeitskosten nicht den einzelnen Kostenstellen belastet werden, ist es sinnvoll, einen Ausschußbericht zu erstellen, der die Abweichungen zwischen geplanten und effektiven Nacharbeitskosten nach verursachenden Kostenstellen zusammenfaßt.
Die Verrechnung als Fertigungsgemeinkosten empfiehlt sich besonders bei der Fertigung mittlerer und großer Serien. Bereits bei der Kostenplanung werden für die spezielle Kostenart (unvermeidbare) »Nacharbeitskosten« Planvorgaben angesetzt. Die Istkosten werden hier im Gegensatz zu der ersten Verrechnungsmethode den einzelnen Kostenstellen auch als Istkosten belastet. Die Differenz zwischen effektiven Kosten und den Sollnacharbeitskosten bei Istbeschäftigung werden den Kostenstellen als Verbrauchsabweichung zugewiesen.
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