Begriff aus der Zahlungsbilanzstatistik: Die Veränderung der Nettoauslandsaktiva ist im Prinzip identisch mit dem Saldo der sog. Devisenbilanz der Zentralbank. Die Nettoauslandsaktiva sind die Differenz zwischen den Bruttoauslandsforderungen der Zentralbank und ihren Auslandsverbindlichkeiten. In diesem Sinne entsprechen sie den Währungsreserven i.w.S. Die Bundesbank weist als Nettoauslandsaktiva die Summe aus ihren Nettowährungsreserven (Bruttowährungsreserven abzüglich Auslandsverbindlichkeiten) und Krediten und sonstigen Forderungen an das Ausland aus. Zu den Bruttowährungsreserven zählen: Gold, Devisen und Sorten, Reserveposition im Internationalen Währungsfonds, Sonderziehungsrechte und Forderungen an den Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit. Die unter den Bruttowährungsreserven ausgewiesenen Forderungen sind meist kurzfristig mobilisierbar; die sonstigen Auslandsforderungen sind längerfristiger Natur.
Vorhergehender Fachbegriff: Nettoanlageinvestition | Nächster Fachbegriff: Nettoauslandsposition
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|