Währungsreserven
Bestandteil der Währungsreserven eines Staates. Dazu zählen die Ziehungsrechte in der Reservetranche und die (eventuellen) Forderungen aus der Gewährung von Krediten an den IWF gem. besonderer Vereinbarungen (den Allgemeinen Kreditvereinbarungen — AKV und den Neuen Kreditvereinbarungen — NKV). Ein Mitgliedstaat des IWF kann zur Finanzierung eines Defizits in der Zahlungsbilanz auf diese Mittel jederzeit automatisch zurückgreifen. Der IWF ist nicht befugt, vom ziehenden Land eine Rechtfertigung hierfür zu verlangen oder ihm gar wirtschaftspolitische Auflagen zu machen.
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