als Kreditlinie beim Internationalen Währungsfonds (IWF) Teil der nationalen Währungsreserven. Sie besteht aus - Ziehungsrechten in der Reservetranche (früher Gold-und Supergoldtranche). Es handelt sich um die quasi automatische Kreditinanspruchnahmemöglichkeit des IWF bei Zahlungsbilanzproblemen, die sich aus der Quote eines jeden Landes und der Kreditgewährung des IWF in. der Währung des betreffenden Landes an andere Mitgliedsländer ergibt. Neben den Ziehungsrechten in der Reservetranche gehören zur Reserveposition noch die Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen und andere Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, d. h. Kreditgewährungsmöglichkeiten des IWF, die im Laufe der 60er und 70er Jahre geschaffen worden sind.
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