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Nettogewinnzuschlag

Begriff der Handelskalkulation. Er umfaßt die indirekten Handlungskosten (Gemeinkosten), die kalkulatorischen Kosten und den Betriebsgewinn. Mit dem Einstands-preis, auf den er zugeschlagen wird, und den direkten Handlungskosten (Einzelkosten) ergibt der Nettogewinnzuschlag den Verkaufspreis. Bruttogewinnzuschlag.

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