(NGl) am 16.10. 1978 durch Beschluss des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) geschaffenes Finanzierungsinstrument der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), durch das Kredite für bestimmte Investitionsvorhaben in der EWG bereitgestellt werden. Im Rahmen des NGl nimmt die Kommission der EG im Namen der EWG aufgrund von Ermächtigungen durch den Rat für jede einzelne Kreditaufnahme an den Kapitalmärkten Anleihen in verschiedenen Währungen auf und vergibt diese Mittel in Form von Darlehen in gleicher Währung zu kostendekkenden Konditionen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben, die den vorrangigen Zielen der Europäischen Gemeinschaft in den Bereichen Energie, Industrie und Infrastruktur entsprechen. Die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben trifft die Kommission, während die Europäische Investitionsbank die Kreditanträge prüft, die Darlehensbedingungen festlegt und die gewährten Kredite verwaltet. Die Institutionen der EG können für die Darlehen auch Zinsvergünstigungen aus dem Gemeinschaftshaushalt gewähren. Bis Ende 1983 hat der Rat im Rahmen des NGl die Kommission ermächtigt, Anleihen bis zu einer Gesamtsümme von 6,08 Mrd. ECU aufzunehmen, davon 1,08 Mrd. ECU für den Wiederaufbau der von Erdbeben in Italien und Griechenland betroffenen Regionen. Davon waren bis Ende 1983 Kredite im Gesamtgegenwert von rund 2,7 Mrd. ECU gewährt worden, und zwar 1,5 Mrd. ECU für Projekte in Italien, 325 Mio. ECU in Irland, 264 Mio. ECU in Grossbritannien, 133 Mio. ECU in Dänemark, 172 Mio. ECU in Griechenland und 260 Mio. ECU in Frankreich.
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