Indossament, Orderpapier
Negative Order-, Rektaklausel. Durch Verwendung dieses Zusatzes kann durch den Aussteller bei Wechseln und Namensschecks Indossierung untersagt werden. Die Papiere werden damit zu Rektapapieren, die nur durch Abtretung übertragen werden können. Bei Namensaktien nicht möglich, doch kann deren Übertragung an Zustimmung der AG gebunden werden (vinkulierte Namensaktien).
Negative Orderklausel, durch die bei Wechseln und Namensschecks die Indossierung untersagt werden kann. Order; Indossament.
Negative Orderklausel, mit der bei Akzepten und Namensschecks die Indossierung untersagt wird. Diese Papiere sind damit Rektapapiere und nur durch Zession übertragbar.
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