sind alle Handelsbeschränkungen im Außenhandel, die nicht Zölle sind. Einige Erscheinungsformen sind beseitigt worden (z.B. Kontingente durch das GATT), wenngleich eine Reihe anderer staatlicher Maßnahmen (z.B. Bestimmungen zum Umweltschutz, zur Produktsicherheit usw.) in handelshemmender Weise wirken bzw. mißbraucht werden. Beispiele: aufwendiges Formularwesen zur Export- bzw. Importabwicklung, Normen und Bestimmungen hinsichtlich Verpackung, Auszeichnung und Herkunftsbezeichnung, Subventionen, Begünstigung inländischer Anbieter bei staatlicher Auftragsvergabe usw.
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