Vom Ausschuß für Steuerfragen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitetes Musterabkommen für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter Mitgliedstaaten der OECD und sonstigen Staaten. Ziel ist, trotz vielfältiger Unterschiede in den Steuerrechtsordnungen der einzelnen Staaten, eine möglichst einheitliche Regelung der Doppelbesteuerung bei Einkommen mit Auslandsbezug zu erreichen. Die Bundesrepublik Deutschland hat auf dem Gebiet der Ertrags- und Vermögensteuer am 1 .Januar 1998 neue Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die sich durchweg an dem OECD-Musterabkommen orientieren.
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