Besteuerungstheorie, die auf die Berücksichtigung unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bei der individuellen Steuerbemessung (Leistungsfähigkeitsprinzip) abzielt. Nach der Opfertheorie soll das Steueropfer der Individuen, d. h., die steuerliche Belastung jedes einzelnen Steuerpflichtigen, für jeden Einzelnen möglichst »gleich« sein. Opfermaß ist dabei der aufgrund der Besteuerung entgangene Nutzen. Zur Bestimmung des »gleichen« individuellen Opfers wurden drei unterschiedliche Konzepte entwickelt:
1. das gleiche absolute Opfer: Die absolute Nutzeneinbuße infolge der Besteuerung soll bei allen Individuen unabhängig vom jeweiligen Einkommen gleich sein;
2. das gleiche relative Opfer: Die jeweilige Nutzeneinbuße soll für alle Individuen ein gleicher Prozentsatz des Gesamtnutzens ihres Einkommens sein;
3. das gleiche Grenzopfer: Das durch die letzte Einheit der Steuerzahlung hervorgerufene Opfer soll bei allen Individuen gleich sein (impliziert die völlige Einkommensnivellierung) .
Üblicherweise wird das Prinzip des gleichen relativen Nutzenopfers als das dem Leistungsfähigkeitsprinzip am besten entsprechende Konzept betrachtet.
Ansatz zur Erklärung, in welcher Höhe den einzelnen Wirtschaftssubjekten Steuern aufzuerlegen sind. Grundgedanke ist, daß sich die Besteuerung daran zu orientieren hat, wie hoch das Opfer des einzelnen ist, das die Steuer bei ihm verursacht, weil Teile des Einkommens bzw. Vermögens infolge der Steuerzahlungen der privaten Verwendung entzogen werden.
Hierbei wird das Prinzip der Leistungsfähigkeit herangezogen.
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