Klausel in den Bedingungen einer Schuldverschreibung, nach der der Schuldner zwar grundsätzlich keine besondere Sicherheit für die Anleihe bestellt, aber zusichert, dass er für den Fall, dass ein anderer Gläubiger eine Sicherheit erhalten sollte, für die Anleihe eine Sicherheit mit mindestens dem gleichen Rang bestellen wird. Die Klausel wird regelmäßig zusammen mit der Negativerklärung vereinbart.
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